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Vorbemerkung
Die Penteract Capital Partners GmbH vermittelt als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG der CONCEDUS GmbH ausschließlich an semi-professionelle und professionelle Anleger im Sinne der MiFID II bzw. qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 2 lit. e EU-Prospektverordnung. Die Angebote sind prospektfrei nach Art. 1 Abs. 4 lit. a EU-ProspektVO und unterliegen damit nicht der inhaltlichen Prüfung eines von der BaFin gebilligten Prospekts.
Die folgenden Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen nicht die emissionsspezifische Risikoaufklärung in Termsheet, Anleihebedingungen und ggf. Wertpapier-Informationsblatt. Sie sind keine erschöpfende Aufzählung. Anleger sollten zudem eine unabhängige steuerliche, rechtliche und finanzielle Beratung in Anspruch nehmen.
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Totalverlustrisiko
Es besteht das Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals einschließlich aufgelaufener, aber nicht ausgezahlter Zinsen. Inhaberschuld- verschreibungen sind keine garantierten oder mündelsicheren Anlagen. Im Fall der Insolvenz des Emittenten kann auch die Verwertung der bestellten Sicherheiten unzureichend sein, um die Forderungen der Anleihegläubiger vollständig zu bedienen.
Anleger sollten ausschließlich Mittel einsetzen, deren Totalverlust sie wirtschaftlich tragen können, ohne ihre persönliche Lebensführung wesentlich zu beeinträchtigen.
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Bonitäts- & Emittentenrisiko
Die Bedienung von Zins- und Tilgungsleistungen hängt unmittelbar von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Emittenten und der unterliegenden Projektgesellschaft ab. Wirken sich Verzögerungen, Kostenüberschreitungen, Vertriebsausfälle, makroökonomische Verwerfungen oder branchenspezifische Risiken negativ auf den Cashflow des Emittenten aus, kann dies zu Stundungen, Teilausfällen oder einem vollständigen Zahlungsausfall führen.
Bürgschaften natürlicher Personen sind in ihrer Werthaltigkeit auf das persönliche Vermögen der Bürgen beschränkt. Persönliche Bürgschaften bieten keinen Vollschutz gegen Bonitätsrisiken.
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Sicherheiten- & Verwertungsrisiko
Die zugunsten der Anleihegläubiger bestellten Sicherheiten (insbesondere Grundschulden, Forderungsabtretungen, Verpfändungen, Bürgschaften) werden über die Aquila Treuhand als Sicherheitenagent verwaltet. Trotz konservativer Beleihungsausläufe können folgende Risiken die Werthaltigkeit beeinträchtigen:
- Bewertungsrisiko — Verkehrswerte der Immobilien können sich infolge von Marktveränderungen, Standortverschlechterungen oder Vermietungsausfällen reduzieren.
- Vorrang-Risiko — Grundschulden können nach- oder gleichrangig zu Bankfinanzierungen eingetragen sein; vorrangige Gläubiger werden im Verwertungsfall zuerst bedient.
- Verwertungsdauer und -kosten — Zwangsversteigerungs- oder freihändige Verwertungsprozesse können sich über Monate bis Jahre erstrecken und erhebliche Verfahrenskosten verursachen.
- Rechts- und Vollstreckungsrisiko — Einreden, Drittwidersprüche oder Insolvenzanfechtungen können die Sicherheitenverwertung verzögern oder beschränken.
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Liquiditäts- & Handelbarkeitsrisiko
Die vermittelten Inhaberschuldverschreibungen sind nicht an einer Wertpapier- börse zugelassen. Ein liquider Sekundärmarkt besteht nicht. Eine Veräußerung vor Endfälligkeit ist nur eingeschränkt — etwa durch außerbörslichen Verkauf an einen Dritten oder über etwaige Plattformangebote — möglich und kann mit erheblichen Abschlägen, langen Vermittlungszeiten oder vollständiger Nichtverkäuflichkeit verbunden sein.
Anleger müssen wirtschaftlich in der Lage sein, das Investment bis zur planmäßigen Endfälligkeit zu halten. Eine vorzeitige Liquidation des Engagements ist regelmäßig nicht durchsetzbar.
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Zins-, Inflations- & Wiederanlagerisiko
Die Anleihen sind festverzinslich. Steigen die Marktzinsen während der Laufzeit, sinkt der wirtschaftliche Wert eines Engagements im Vergleich zu Neuanlagen mit höherem Zinsniveau. Ein Anstieg der Inflationsrate kann die reale Rendite mindern, im Extremfall negativ werden lassen.
Bei planmäßiger oder vorzeitiger Rückzahlung trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko: Es ist nicht gewährleistet, dass freigesetzte Mittel zu vergleichbaren Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Besicherung) erneut angelegt werden können.
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Konzentrations- & Diversifikationsrisiko
Penteract vermittelt Einzeltransaktionen — kein Pool und keine Fondsstruktur. Jede Tranche steht für ein konkretes Projekt, einen konkreten Emittenten und ein konkretes Sicherheitenpaket. Ein Engagement in eine einzelne Anleihe ist daher mit erhöhtem Konzentrationsrisiko verbunden. Eine Streuung über Emittenten, Branchen, Regionen und Laufzeiten kann das Klumpenrisiko nur teilweise abfedern.
Investitionen in Inhaberschuldverschreibungen sollten lediglich einen Teil eines breit diversifizierten Gesamtportfolios darstellen.
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eWpG- & Technologie-Risiken
Die Anleihen werden als Kryptowertpapiere nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) in einem BaFin-beaufsichtigten Kryptowertpapierregister begeben. Daraus ergeben sich spezifische Risiken:
- Registerführer-Risiko — Ausfall, Datenverlust oder organisatorische Störungen beim registerführenden Institut können den Zugriff auf den Bestand zeitweise erschweren.
- Verwahrungsrisiko — Eigen- oder Fremdverwahrung über BaFin-lizenzierte Kryptoverwahrer erfordert verlässliche Schlüssel- und Zugangs- management-Prozesse.
- Technologie- und Cyberrisiko — Distributed-Ledger-Strukturen sind grundsätzlich resilient, aber nicht frei von Cyberangriffen, Smart-Contract-Fehlern oder Implementierungslücken.
- Reife des Marktumfelds — Sekundärhandelsmechanismen für Kryptowertpapiere sind in Entwicklung; Marktinfrastrukturen können sich ändern, eingestellt oder durch neue Dienstleister ersetzt werden.
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Regulatorisches Risiko
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kryptowertpapiere, Anlagevermittlung, Prospektpflichten, Geldwäscheprävention sowie steuerliche Behandlung können sich ändern. Künftige nationale oder europäische Regulierung — insbesondere im Umfeld von eWpG, MiCA, MiFID II/III und steuerlichen Vorschriften — kann die Vermittelbarkeit, Handelbarkeit oder Rendite einer Anleihe beeinträchtigen. Bestehende aufsichtsrechtliche Privilegierungen (z. B. Prospektfreiheit gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. a EU-ProspektVO) stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Anwendbarkeit der zugrundeliegenden Normen.
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Interessenkonflikte & Gegenparteien
Penteract erhält für die Vermittlung eine Strukturierungs- bzw. Vermittlungsvergütung vom Emittenten. Hieraus können Interessenkonflikte entstehen, denen wir durch strukturelle Maßnahmen (Co-Investment des Managements in Höhe von 10 % je Tranche, funktionale Trennung der Sicherheitenverwaltung über die Aquila Treuhand, Conflicts-of-Interest-Policy unter CONCEDUS-Aufsicht) begegnen.
Anleger tragen darüber hinaus Gegenpartei-Risiken gegenüber dem Haftungsdach (CONCEDUS GmbH), dem Zahlungs-Treuhänder (Secupay AG), dem Registerführer (NYALA) sowie dem Sicherheitenagent (Aquila Treuhand). Ausfälle, Lizenzentzüge oder organisatorische Probleme bei einer dieser Gegenparteien können zu Verzögerungen oder mittelbaren Vermögensschäden führen.
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Keine Einlagensicherung
Inhaberschuldverschreibungen sind keine Bankeinlagen. Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungs- gesetz (EinSiG) und nicht den freiwilligen Sicherungssystemen der Bankenverbände. Ein Schutz vergleichbar einer Spar- oder Tagesgeldeinlage besteht nicht.
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Maßgebliche Dokumente
Diese Risikohinweise sind eine zusammenfassende, anlegerorientierte Darstellung. Maßgeblich für die rechtliche Bewertung und die Anlageentscheidung bleiben die emissionsspezifischen Unterlagen, insbesondere:
- Termsheet der jeweiligen Tranche
- Anleihebedingungen einschließlich Sicherheitenkonzept und Sicherheitenpoolvertrag
- Anlegerprofil & Eignungs-/Angemessenheitsbeurteilung nach MiFID II
- Ggf. Wertpapier-Informationsblatt (WIB) nach § 4 WpPG, sofern gesetzlich vorgesehen
- Joint-Controller-Hinweise und Datenschutzinformationen nach Art. 13 / 26 DSGVO
Anleger erhalten diese Dokumente im Onboarding über das Haftungsdach (CONCEDUS GmbH). Weitere Hinweise zum aufsichtsrechtlichen Rahmen, zur Trennung der Mandate und zur Interessenkonflikt-Policy finden sich auf der Seite Compliance.