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Status als vertraglich gebundener Vermittler
Penteract Capital Partners GmbH ist als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 3 Abs. 2 WpIG ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der CONCEDUS GmbH, einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lizenzierten Wertpapierinstitut mit Sitz in Nürnberg, tätig.
- Haftungsdach
- CONCEDUS GmbH, Nürnberg
- BaFin-ID
- 10157094
- vgV-Nr. (Penteract)
- 80182481
- Eintrag im Register
- BaFin-VGV-Register öffnen ↗
- Erlaubnisumfang
- Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
Die regulatorische Aufsicht über die Vermittlungstätigkeit, die MiFID-konforme Anlegerbetreuung sowie die laufende Compliance- und Geldwäscheüberwachung verantwortet CONCEDUS. Penteract handelt ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Bindung und der vom Haftungsdach freigegebenen Prozesse.
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Aufsichtsrechtlicher Rahmen
- § 3 Abs. 2 WpIG — Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler unter Haftungsdach; keine eigene Erlaubnis als Wertpapierinstitut erforderlich, dafür vollständige Eingliederung in die Compliance-Strukturen der CONCEDUS GmbH.
- eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) — Begebung der Inhaberschuldverschreibungen als Kryptowertpapiere durch Eintragung in ein BaFin-beaufsichtigtes Kryptowertpapierregister; rechtlich vollwertige Wertpapiere ohne Globalurkunde.
- Art. 1 Abs. 4 lit. a EU-Prospektverordnung (VO 2017/1129) — Die Emissionen sind prospektfrei gem. Art. 1 Abs. 4 lit. a EU-ProspektVO (VO 2017/1129), da das Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 2 lit. e dieser Verordnung gerichtet ist. Sämtliche Emissionen werden auf dieser Grundlage strukturiert.
- MiFID II / WpHG — Anlegereinstufung, Geeignetheits- bzw. Angemessenheitsprüfung, Zielmarktbestimmung sowie Zuwendungs- und Kostenoffenlegung erfolgen nach den Vorgaben des Haftungsdachs.
- GwG — Geldwäschegesetzliche Pflichten, insbesondere KYC und PEP-Screening, werden im Rahmen des Onboardings durch CONCEDUS bzw. beauftragte Dienstleister erfüllt.
03
Trennung von Anlagevermittlung und Sicherheitenverwaltung
Anlagevermittlung und Sicherheitenverwaltung sind strukturell und gesellschaftsrechtlich voneinander getrennt. Die Sicherheiten der Anleihegläubiger werden nicht durch den Anlagevermittler gehalten, sondern treuhänderisch durch die PCP Aquila Treuhand als eigenständige Security-Agent-Gesellschaft.
Penteract Capital Partners GmbH
Strukturierung der Anleihen, Anlagevermittlung als vertraglich gebundener Vermittler. Kein Zugriff auf Sicherheiten oder Anleihegläubigerentscheidungen.
PCP Aquila Treuhand
Treuhänderische Verwaltung der Grundschulden, Forderungsabtretungen und Bürgschaften zugunsten der Anleihegläubiger. Verwertung im Sicherungsfall nach den Regeln des Sicherheitenpoolvertrags.
Die Aquila Treuhand handelt ausschließlich im Interesse der Anleihegläubiger. Weisungen des Anlagevermittlers sind ausgeschlossen.
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Interessenkonflikt-Policy
Mögliche Interessenkonflikte werden in der internen Conflicts-of-Interest-Policy identifiziert, dokumentiert und überwacht. Sie wird Anlegern auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wesentliche strukturelle Maßnahmen:
- Co-Investment 10 % — Das Management von Penteract zeichnet 10 % jeder vermittelten Tranche mit eigenem Kapital. Die Vergütung des Vermittlers ist damit strukturell mit der Performance der Emission verknüpft.
- Vergütungstransparenz — Strukturierungs- und Vermittlungsvergütungen werden ausschließlich vom Emittenten getragen und im Termsheet sowie im Konditionenmodell offen ausgewiesen. Anleger zahlen keine Vermittlungsprovision.
- Funktionale Trennung — Sicherheiten werden über die getrennte Aquila Treuhand verwaltet. Eine Vermischung mit dem Vermittlungsmandat ist ausgeschlossen.
- Aufsichtliche Überwachung — CONCEDUS überwacht die Einhaltung der MiFID-konformen Vorgaben zu Zuwendungen, Zielmarkt und Geeignetheit.
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DSGVO — Kurzfassung
Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter /datenschutz. Diese Übersicht fasst die wesentlichen Verarbeitungstatbestände im Verhältnis zur CONCEDUS GmbH zusammen.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Wird intern geführt und auf Anforderung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt. Umfasst Anlegeronboarding, Investorenkommunikation, Emittentenbetreuung sowie Compliance- und Geldwäscheprozesse.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
- Verschlüsselte Datenübertragung (TLS), rollenbasierte Zugriffskontrolle, Mehrfaktor- Authentifizierung für privilegierte Zugänge, segmentierte Datenhaltung, Auftrags- verarbeitungsverträge mit allen relevanten Dienstleistern, dokumentierte Lösch- und Backup-Konzepte.
- Joint Controllership mit CONCEDUS GmbH (Art. 26 DSGVO)
- Im Rahmen der Anlagevermittlung verarbeiten Penteract und CONCEDUS personenbezogene Daten gemeinsam verantwortlich. Die Verteilung der Pflichten ist in einer Joint- Controller-Vereinbarung geregelt; das Wesentliche wird Anlegern bei der Einstufung in transparenter Form bereitgestellt.
- Betroffenenrechte
- Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Anfragen an datenschutz@penteract.capital.
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Kontakt für Due-Diligence-Fragebögen
Institutionelle Anleger, deren Compliance- oder Investment-Prozesse einen ausgefüllten DD-Fragebogen voraussetzen, erhalten diesen sowie ergänzende Unterlagen (Conflicts-of-Interest-Policy, Beleihungspolitik, Sample-Termsheet, Joint-Controller-Hinweise) über die unten genannte Adresse.
- Ansprechpartner
- Compliance & Institutional Relations
- compliance@penteract.capital
- Antwortzeit
- In der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang.
- Erforderliche Angaben
- Investorentyp, Zuständigkeit, vorgesehener Investitionsrahmen, ggf. Vorlage des Fragebogens.