Zum Inhalt springen

Compliance

Aufsichtsrechtlicher Status, Mandate, Datenschutz.

Diese Seite dokumentiert den regulatorischen Rahmen unserer Tätigkeit, die strukturelle Trennung der Mandate sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Inhalte richten sich an Anleger, Emittenten, Aufsichtsbehörden und Vertragspartner.

Stand: 05/2026

01

Status als vertraglich gebundener Vermittler

Penteract Capital Partners GmbH ist als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 3 Abs. 2 WpIG ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der CONCEDUS GmbH, einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lizenzierten Wertpapierinstitut mit Sitz in Nürnberg, tätig.

Haftungsdach
CONCEDUS GmbH, Nürnberg
BaFin-ID
10157094
vgV-Nr. (Penteract)
80182481
Erlaubnisumfang
Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG

Die regulatorische Aufsicht über die Vermittlungstätigkeit, die MiFID-konforme Anlegerbetreuung sowie die laufende Compliance- und Geldwäscheüberwachung verantwortet CONCEDUS. Penteract handelt ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Bindung und der vom Haftungsdach freigegebenen Prozesse.

02

Aufsichtsrechtlicher Rahmen

  • § 3 Abs. 2 WpIG — Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler unter Haftungsdach; keine eigene Erlaubnis als Wertpapierinstitut erforderlich, dafür vollständige Eingliederung in die Compliance-Strukturen der CONCEDUS GmbH.
  • eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) — Begebung der Inhaberschuldverschreibungen als Kryptowertpapiere durch Eintragung in ein BaFin-beaufsichtigtes Kryptowertpapierregister; rechtlich vollwertige Wertpapiere ohne Globalurkunde.
  • Art. 1 Abs. 4 lit. a EU-Prospektverordnung (VO 2017/1129) — Die Emissionen sind prospektfrei gem. Art. 1 Abs. 4 lit. a EU-ProspektVO (VO 2017/1129), da das Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 2 lit. e dieser Verordnung gerichtet ist. Sämtliche Emissionen werden auf dieser Grundlage strukturiert.
  • MiFID II / WpHG — Anlegereinstufung, Geeignetheits- bzw. Angemessenheitsprüfung, Zielmarktbestimmung sowie Zuwendungs- und Kostenoffenlegung erfolgen nach den Vorgaben des Haftungsdachs.
  • GwG — Geldwäschegesetzliche Pflichten, insbesondere KYC und PEP-Screening, werden im Rahmen des Onboardings durch CONCEDUS bzw. beauftragte Dienstleister erfüllt.

03

Trennung von Anlagevermittlung und Sicherheitenverwaltung

Anlagevermittlung und Sicherheitenverwaltung sind strukturell und gesellschaftsrechtlich voneinander getrennt. Die Sicherheiten der Anleihegläubiger werden nicht durch den Anlagevermittler gehalten, sondern treuhänderisch durch die PCP Aquila Treuhand als eigenständige Security-Agent-Gesellschaft.

Penteract Capital Partners GmbH

Strukturierung der Anleihen, Anlagevermittlung als vertraglich gebundener Vermittler. Kein Zugriff auf Sicherheiten oder Anleihegläubigerentscheidungen.

PCP Aquila Treuhand

Treuhänderische Verwaltung der Grundschulden, Forderungsabtretungen und Bürgschaften zugunsten der Anleihegläubiger. Verwertung im Sicherungsfall nach den Regeln des Sicherheitenpoolvertrags.

Die Aquila Treuhand handelt ausschließlich im Interesse der Anleihegläubiger. Weisungen des Anlagevermittlers sind ausgeschlossen.

04

Interessenkonflikt-Policy

Mögliche Interessenkonflikte werden in der internen Conflicts-of-Interest-Policy identifiziert, dokumentiert und überwacht. Sie wird Anlegern auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wesentliche strukturelle Maßnahmen:

  • Co-Investment 10 % — Das Management von Penteract zeichnet 10 % jeder vermittelten Tranche mit eigenem Kapital. Die Vergütung des Vermittlers ist damit strukturell mit der Performance der Emission verknüpft.
  • Vergütungstransparenz — Strukturierungs- und Vermittlungsvergütungen werden ausschließlich vom Emittenten getragen und im Termsheet sowie im Konditionenmodell offen ausgewiesen. Anleger zahlen keine Vermittlungsprovision.
  • Funktionale Trennung — Sicherheiten werden über die getrennte Aquila Treuhand verwaltet. Eine Vermischung mit dem Vermittlungsmandat ist ausgeschlossen.
  • Aufsichtliche Überwachung — CONCEDUS überwacht die Einhaltung der MiFID-konformen Vorgaben zu Zuwendungen, Zielmarkt und Geeignetheit.

05

DSGVO — Kurzfassung

Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter /datenschutz. Diese Übersicht fasst die wesentlichen Verarbeitungstatbestände im Verhältnis zur CONCEDUS GmbH zusammen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
Wird intern geführt und auf Anforderung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt. Umfasst Anlegeronboarding, Investorenkommunikation, Emittentenbetreuung sowie Compliance- und Geldwäscheprozesse.
Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Verschlüsselte Datenübertragung (TLS), rollenbasierte Zugriffskontrolle, Mehrfaktor- Authentifizierung für privilegierte Zugänge, segmentierte Datenhaltung, Auftrags- verarbeitungsverträge mit allen relevanten Dienstleistern, dokumentierte Lösch- und Backup-Konzepte.
Joint Controllership mit CONCEDUS GmbH (Art. 26 DSGVO)
Im Rahmen der Anlagevermittlung verarbeiten Penteract und CONCEDUS personenbezogene Daten gemeinsam verantwortlich. Die Verteilung der Pflichten ist in einer Joint- Controller-Vereinbarung geregelt; das Wesentliche wird Anlegern bei der Einstufung in transparenter Form bereitgestellt.
Betroffenenrechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Anfragen an datenschutz@penteract.capital.

06

Kontakt für Due-Diligence-Fragebögen

Institutionelle Anleger, deren Compliance- oder Investment-Prozesse einen ausgefüllten DD-Fragebogen voraussetzen, erhalten diesen sowie ergänzende Unterlagen (Conflicts-of-Interest-Policy, Beleihungspolitik, Sample-Termsheet, Joint-Controller-Hinweise) über die unten genannte Adresse.

Ansprechpartner
Compliance & Institutional Relations
Antwortzeit
In der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang.
Erforderliche Angaben
Investorentyp, Zuständigkeit, vorgesehener Investitionsrahmen, ggf. Vorlage des Fragebogens.

Penteract Capital Partners GmbH ist als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der CONCEDUS GmbH, Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg, tätig. BaFin-ID 10157094 · vgV-Nr. 80182481. Inhalte ausschließlich für qualifizierte und professionelle Anleger im Sinne der MiFID II.

← Zur Startseite